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BAG, 23.07.1973 - 2 AZB 32/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revisionsbeschwerde - Zulassung - Landesarbeitsgericht - Berufung - Verwerfung - Zulässigkeit
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 11.05.1973 - 3 Sa 24/73
- BAG, 23.07.1973 - 2 AZB 32/73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.05.1972 - 3 AZR 27/72
Ablehnender Beschluß - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der …
Auszug aus BAG, 23.07.1973 - 2 AZB 32/73
1. Der Beklagte hat - anders als in den Streitfällen, die den Entscheidungen BAG AP Nr. 7 zu § 519 b ZPO (auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und AP Nr. 1 zu § 238 ZPO zugrunde lagen - gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts vom 20. März 1973 lediglich eine Gegenvorstellung erhoben und nicht zugleich erneut die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.Der vom Beklagten gestellte Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 20. März 1973 mag zwar als prozeßrechtlich nicht geregelter Rechtsbehelf mit beschränkter Wirkung zu lässig gewesen sein (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 238 ZPO).
- BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 489/72
Auszug aus BAG, 23.07.1973 - 2 AZB 32/73
Die Bindung des Landesarbeitsgerichts an den Beschluß vom 20. März 1973 ist nicht schon allein deshalb beseitigt worden, weil in der Tat zu erwägen ist, ob das Landesarbeitsgericht den Grundsatz des rechtlichen Gehörs dadurch verletzt hat, daß es den Schriftsatz des Beklagten vom 19. März 1973 bei der Beschlußfassung am 20. März 1973 nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerfG vom 13. März 1973 - 2 BvR 489/72 DRiZ 1973, 203).